§13.1
Der Vertragsschluss zwischen der Tech-Forward und dem Auftraggeber kann schriftlich oder fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) erfolgen.
§13.2
Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Tech-Forward und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§13.3
Sofern kein Nachbetreuungspaket vereinbart wurde, das Projekt abgeschlossen ist und dennoch weitere technische Änderungswünsche aufkommen, berechnet sich die Tech-Forward einen Stundensatz von 150,00€ netto für weitere Aufwendungen.